ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


STAND APRIL 2020

B2C

GELTEN IM HANDEL MIT ENDVERBRAUCHER
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Thumm Technologie GmbH I Gartenmetall®.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.
4. Lieferbedingungen
Wir liefern ab einem Netto-Warenwert (ohne MwSt) von mehr als 1.500,-€ die Ware versandkostenfrei. Unter einer Netto-Warenwertsumme von 1.500,-€ wird automatisch im Warenkorb eine Versandpauschale von 90€ für Deutschland, Österreich und der Schweiz hinzugefügt. Bei allen weiteren europäischen Ländern sind es 120€.

Bei einer Palettenabmessung von unter 2.400 mm auf der längsten Seite, wird die Ware frei Bordsteinkante geliefert. Die Ware wird dann z.B. über eine Hebebühne am LKW abgeladen. Ist das Palettenmaß größer als 2.400 mm, kann kein "kleiner" LKW mit Hebebühne beauftragt werden! Dann erfolgt die Lieferung frei Ladekante und die Ware muss bauseitig abgeladen werden.

Die Speditionen melden sich unter der angegebenen Telefonnummer die im Bestellvorgang eingetragen wird und stimmen mit dem Kunden Tag und Uhrzeit ab.

Wenn das Gewicht der Bestellung unter 30 kg beträgt und das Gurtmaß (zulässige Paketgröße) nicht überschritten wird, versenden wir die Produkte mit einem Paketdienst. Für diese Dienstleistung wird eine Paketdienstpauschale von 9€ für Deutschland, Österreich und der Schweiz automatisch im Warenkorb hinzugefügt. Bei allen weiteren europäischen Ländern sind es 18€.  Next-Day-Zuschläge sind über den Shop leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch bei uns.

Gern können Sie Ihre bestellte Ware auch bei uns in Nürtingen vor Ort abholen. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Lieferzeiten gelten. Wenn Ihre Ware bereit steht, informieren wir Sie über Mail und vereinbaren einen Termin zur Abholung. 

Eine Lieferung an eine Packstation ist nicht möglich.

Im Falle einer Berg- oder Inselzustellung behalten wir uns vor, entstehende Mehrkosten bei der Lieferung gemäß Nachweis separat abzurechnen.

Verpackt wird die Ware auf einer Einwegpalette. Diese Einwegpalette kann nicht von der Spedition wieder mitgenommen werden.

Paketdienstversand (unter 30 kg und zulässige Paketgröße)

  • ab 1.500,-€ Netto-Warenwert versandkostenfreier Paketdienstversand

  • unter 1.500,-€ Netto-Warenwert Paketdienstversand 9€ (DE & AT) bzw. 39CHF (CH) und 20€ (europäische Länder)

Speditionsversand

  • ab 1.500,-€ Netto-Warenwert versandkostenfreier Speditionsversand

  • unter 1.500,-€ Netto-Warenwert Speditionsversand 90€ (DE, & AT) bzw. 120 CHF (CH) und 120€ (europäische Länder)

Dabei gilt:

  • Lieferung: Frei Ladekante bei einer Palettenlänge von 2.400 mm und länger. (Das Abladen der Ware vom LKW muss bauseitig vom Kunden organisiert/durchgeführt werden)

  • Lieferung: Frei Bordsteinkante bei einer Palettenlänge von weniger als 2.400 mm. (Abladen der Ware vom LKW erfolgt von der Spedition z.B. über eine Hebebüne am Heck des LKW)

 5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
8. Gewährleistung und Garantien
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.
AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.

B2B

GELTEN IM HANDEL MIT UNTERNEHMERN
 § 1 Allgemeines 
1. Für sämtliche Geschäftsvorgänge gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch ohne erneute Bezugnahme für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung. 
2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Besteller gelten nur, wenn diese ausdrücklich von uns im Einzelfall schriftlich bestätigt werden. Unsere Verkaufs-bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Konventionalstrafenregelungen werden nur anerkannt, wenn individuell vereinbart. 
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 
4. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermö-gen. 
5. Die Anwendung der VOB ist ausgeschlossen. 
§ 2 Angebot 
1. In unseren Prospekten und Anzeigen ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss zu sehen. 
2. Unsere Angaben über die Eigenschaften der Ware, wie z.B. Muster, Zeichnungen, Oberflächenbeschaffenheit, Qualitäts- und Maßangaben, sowie Normen sind nur annähernd maßgebend (Rahmenangaben), es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich garantiert wurden. 
3. Bestellungen werden erst verbindlich, wenn wir Sie schriftlich bestätigen oder zu fertigen beginnen. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via Telefax oder Post stellt keine verbindliche Annahme da. Im Zweifel ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. 
4. Unsere Angebote sind frei bleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss. 
5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterla-gen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 
6. Dem Besteller obliegt es bei tatsächlichen oder vermeintlichen Abweichungen gegen-über der Bestellung unserer Auftragsbestätigung unverzüglich zu widersprechen. 
7. Bei Fertigung oder Lieferung nach Zeichnungen, Mustern oder Angaben des Bestel-lers haftet dieser für jede mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie etwaiger Gesetzesverletzungen. 
8. Für Zeichnungen, Muster, Modelle oder Kostenvoranschläge behalten wir uns das Recht vor, die entstandenen Kosten zu berechnen, und zwar nach Maßgabe des Auf-wandes. Konstruktionszeichnungen werden grundsätzlich nicht geliefert. 
§ 3 Abnahmen, Prüfzeugnisse 
1. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmus-terprüfung hätte feststellen können. 
2. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur nach Meldung der Abnahme-bereitschaft im Herstellerwerk erfolgen. Sämtliche Abnahmekosten trägt der Besteller. 
3. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und ihm zu berechnen. 
4. Wünscht der Besteller Prüfprotokolle, Materialprüfzeugnisse oder Ähnliches, so kann er diese, wenn zuvor schriftlich vereinbart, gegen Erstattung der Kosten erhalten. 
§ 4 Verpackung 
1. Die Kosten der Verpackung werden, falls nichts anderes vereinbart ist, separat gegenüber dem Besteller abgerechnet. 
Die Vereinbarung von Verpackungspauschalen bleibt vorbehalten. Im Übrigen erfolgen sämtliche Verpackungen auf Wunsch, nach Vorgabe und auf Kosten des Bestellers, der auch verpflichtet ist, sie auf eigene Kosten nach Maßgabe der Verpackungsordnung zu entsorgen. 
§ 5 Preise, Preisanpassung, nachträgliche Änderungen 
1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Einbau, Porto, Zölle, Versicherung, eventuellen Kosten des Bank- und Zahlungs-verkehrs sowie sonstiger Nebenkosten. 
2. Sie beruhen auf derzeitigen Rohstoffpreisen, Löhnen, Steuern usw. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertra-ges diesbezüglich Kostensenkungen oder –erhöhungen eintreten. 
3. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Besteller verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; gleiches gilt für Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf, nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch den Besteller verursacht sind. Dabei ist stets unsere Kalkulation maßgebend. 
4. Falls ein bestellter Artikel nach Zeichnung oder Skizze nicht fertigbar ist oder Maße aufgrund fertigungstechnischer Relevanzen nicht einhaltbar sind, werden die Erkenntnisse dem Besteller mitgeteilt, mit ihm das weitere Vorgehen verein-bart und dies beidseitig schriftlich dokumentiert. Wir behalten uns das Recht vor, unwesentliche Abweichungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Besteller und ohne Dokumentation vorzunehmen. 
5. Die Umsatzsteuer wird gem. den gesetzlichen Maßgaben in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
§ 6 Zahlungsbedingungen 
1. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlungsfällig. 
2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Außerdem können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung bis zum Erhalt der Zahlungen einstel-len. 
3. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Besteller steht auch kein Zurückbehaltungs-recht wegen bestrittener Gegenforderungen oder Gegenforderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu. 
4. Etwaige Ansprüche des Bestellers gegen uns sind schriftlich geltend zu ma-chen. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seiner Zahlungsfähigkeit eine Verschlechterung ein (z.B. Scheck wird nicht eingelöst), so können wir die gesamte noch bestehende Restsschuld fällig stellen und für die noch offen stehenden Lieferungen Barzahlung bzw. Vorkasse verlangen; außer-dem stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. 
5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Besteller gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 
6. Der Besteller kommt mangels Zahlung ohne weitere Erklärung unsererseits 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug. 
§ 7 Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrübergang, höhere Gewalt, Gläubigerverzug 
1. Angaben zu Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn Liefer-termin oder -frist wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. 
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. 
3. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflich-tung des Bestellers aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischer Fragen und Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus. Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt (Ziff. 5) angemessen. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Mel-dung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. 
4. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, d.h. die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk, bzw. Lager verlassen hat. 
5. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausblei-ben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwer wiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informa-tionen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 
6. Teillieferungen, Über- oder Mindermengenlieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 
7. Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens zwei Wochen nach Meldung der Versandbereitschaft abzunehmen. Die Einhaltung dieser Pflicht stellt eine Haupt-pflicht dar. Bei deren Nichtachtung stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. Außer-dem sind wir in diesem Fall berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. 
8. Rücksendungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. 
9. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung eindecken. 
10. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Außerdem geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerver-zug geraten ist. 
§ 8 Lieferverzug 
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist oder sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist den Wegfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. 
2. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertre-tende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Im Fall von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Besteller uns nach einer schriftlichen Mahnung eine angemessene weitere Frist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Erst nach frucht-losem Ablauf der weiteren Frist und aller sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist der Besteller berechtig, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadens-ersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller im Falle des Rücktritts daneben nicht verlangen.
5. Im Übrigen haften wir bei Lieferverzug in Höhe von maximal 5 % des Lieferwertes.
6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forde-rungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
2. Der Besteller ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräu-ßern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzei-tig nachkommt und den verlängerten Eigentumsvorbehalt sicherstellt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
3. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen; der Bestel-ler ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
4. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird.
5. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt er schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
6. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns vor. Wird sie mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
7. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitli-chen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsa-che anzusehen, so überträgt der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Besteller uns unverzüg-lich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Besteller insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 10 Sachmängelhaftung
1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Ver-einbarungen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeit-punkt des Gefahrübergangs gemäß § 6 Ziff. 4.
2. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Besteller oder mit von ihm beigestellten Material zu produzieren und/oder zu liefern haben, übernimmt dieser alleine das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
3. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaf-te Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderun-gen oder Instandsetzungsarbeiten des Besteller oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
4. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen maximal bis zur Höhe des Preises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen; unsere Schadensersatzhaftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens-ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ein-schließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Bei nicht vorsätzlicher Vertragsverletzung ist die Schadensersatz-haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaf-tung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Soweit dem Besteller Schadensersatz statt der Leistung zusteht, ist unsere Haf-tung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Ge-sundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung gemäß Produkthaftungsge-setz.
10. Soweit nicht vorstehend Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlos-sen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
11. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
12. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 11 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags-abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge-schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Warenrückgabebedingungen
1. Unabhängig von den in §10 geregelten Ansprüchen nehmen wir mangelfrei gelieferte Waren nur im Einzelfall und nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung vor der Rücksendung zurück. Voraussetzung für den Abschluss einer Rücksendever-einbarung ist in jedem Fall, dass die zurückgegebenen Produkte in einwandfreiem Zustand inkl. deren Verpackung sind und dem aktuellen Katalog-Standardprogramm entsprechen. Der Besteller trägt das Transportrisiko der Rücksendung. Rücksendun-gen dürfen nicht unfrei sein, andernfalls sind wir berechtigt, die Annahme zu verwei-gern.
2. Für den gesamten anfallenden Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand, sowie das Risiko der Weiterveräußerung der retournierten Produkte, bringen wir 30% vom fakturierten Warenwert in Abzug.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte
1. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausführungs-zeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Wir sind dem Besteller gegen-über nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutz-rechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung für uns, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Bestel-ler ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.
3. Wir bleiben Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Bestel-ler im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeich-nungen, Präsentationen, welche durch uns angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch uns nicht Dritten zugänglich gemacht oder durch den Besteller verwertet werden. Auf Aufforderung durch uns, sind diese komplett inkl. aller Kopien an uns zurückzugeben. Diese Verpflichtung hat der Besteller auch den bei ihm beschäftigten Mitarbeiter zu machen. Der Besteller haftet für jegliche diesen Bedin-gungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Infor-mationen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, ist Erfüllungsort Nürtin-gen.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch bei Wechsel- und Scheckprozess, ist Gerichts-stand Nürtingen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts und des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) ist ausgeschlossen.
§ 15 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen ausdrücklich nicht.